Wie kennzeichnest du Werbung richtig?

31.08.2018 Tipps

Es ist zurzeit ein großes Thema: die Kennzeichnung von Werbung. Seit der neuen DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) haben besonders Influencer damit zu kämpfen. Wir haben jetzt fünf Tipps für euch Internet-Stars, wie ihr Werbung richtig kennzeichnet.

1. Klar erkennbare Werbung
Die am häufigsten gestellte Frage ist vermutlich: Muss ein Influencer nur bezahlte Postings kennzeichnen oder auch persönliche Empfehlungen? Die Antwort darauf lautet: Sobald ein Post eine werbliche Sprache, eine deutliche Kaufempfehlung oder Produktslogans aufweist, handelt es sich um Werbung. Ebenso können Verlinkungen auf Unternehmen, Personen oder Orte Werbung sein. Diese müssen auf jeden Fall gekennzeichnet werden, unabhängig davon, ob der Influencer das Produkt gesponsert bekommt oder selbst gekauft hat.

2. Affiliate-Links
Dabei handelt es sich um Links zu einem Produkt in einem Online-Shop. Diese werden meistens mit Hilfe der sogenannten „Swipe ups“ verlinkt und gelten als Kaufempfehlung und müssen also klar gekennzeichnet werden.

3. Bezahlte Posts und PR-Samples
Hier hat sich eigentlich nicht allzu viel verändert. Nach wie vor muss ein Influencer, wenn er ein Testprodukt oder ähnliches vom Unternehmen erhält und in seine Beiträge werblich mit einbindet, diese als Werbung ausweisen. Die Follower müssen bei Testprodukten unterscheiden können, ob sie selbst gekauft oder eben gesponsert wurden. Vor allem hierbei ist die Gefahr eines Vorwurfs der Schleichwerbung groß.

4. Sonderfall: Selbstgekauftes
Für Social-Media-Berühmtheiten ist es besonders bei selbstgekauften Produkten sehr schwierig, eine Grenze zu ziehen. Ab wann ist es nicht mehr einfach nur die eigene Meinung, sondern schon Werbung? Eine positive Äußerung zu einem Produkt ist nicht immer gleich Werbung, die kenntlich gemacht werden muss. Es gilt wieder: Eine klare Kaufempfehlung muss erkenntlich gemacht werden, das Erwähnen des Produkts zählt jedoch nicht als Werbung.

5. Verlinkungen – eigentlich kein Problem
Oftmals werden Marken in Instagram-Posts verlinkt, das ist eigentlich auch kein Problem, solange der Text nicht werblich klingt. Wer beispielsweise ein Foto von seinem Outfit postet und dazu schreibt „Schöner Sommertag“, wirbt laut Medienanwälten nicht. Wenn jedoch ein kaufanreizender Text mit ins Spiel gebracht wird, muss die Verlinkung sichtbar gekennzeichnet sein.

Fazit
Durch die neue DSGVO hat sich einiges getan, besonders im Bereich Social-Media. Viele User sind von den ganzen Verlinkungen und Kennzeichnungen einfach nur genervt, vor allem diejenigen, die diese Beiträge erstellen. Aber an diesem Aufwand führt demnächst kein Weg vorbei. Es gilt die Devise: Lieber einmal zu viel als zu wenig markieren.

Da einige die neue Grundverordnung auch gerne mal etwas auf die Schippe nehmen, zeigen wir euch hier noch ein kleines Video zum Thema:

DSGVO Wahnsinn: So absurd wird es WIRKLICH, wenn man sich daran hält | RA Christian Solmecke (Kanzlei WBS)

Quelle:
lead-digital.de