Den Arbeitsplatz verlassen, das Internet privat nutzen oder Freunde und Bekannte ins Büro einladen – erlaubt oder nicht erlaubt? Hier haben wir für Sie zusammengefasst, was Sie in Ihrer Mittagspause tun dürfen und welche Rechte bzw. Pflichten dabei beachtet werden müssen.
Arbeitsunterbrechung. Wie lange darf die Pause dauern?
Minimum steht jedem Arbeitnehmer (laut Paragraph 4 des Arbeitszeitgesetzes) bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden eine Pause von 30 Minuten zu. Wer länger als neun Stunden arbeitet, hat sogar einen Anspruch auf eine 45-minütige Pausenzeit. Längeres Pausieren kann mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden, doch das ist meist nicht im Sinne des Arbeitnehmers, denn die Unterbrechungen werden schließlich nicht vergütet.
Müssen Pausenregelungen im schriftlichen Arbeitsvertrag stehen oder gelten auch mündliche Absprachen?
Generell sind mündliche Verträge und Vereinbarungen wirksam, auch der Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich festgehalten werden. Sollte es allerdings zum Ernstfall kommen, hat man das Beweisproblem. Daher ist von mündlichen Sonderregelungen abzuraten.
Dürfen Pausenzeiten in Zeitabschnitten gestaffelt werden?
Die vorgeschriebenen Pausenzeiten dürfen auf Wunsch von Arbeitnehmern in Zeitabschnitten von jeweils 15 Minuten gesplittet werden. Aufteilungen von unter 15 Minuten sind nicht möglich.
Wie oft sind Raucherpausen gestattet?
Häufig werden die Pausen während der Arbeitszeit geduldet. Der Arbeitgeber kann sie aber auch untersagen, sobald er Gründe wie Nichtraucherschutz und Missbrauch in der Vergangenheit nennt. Grundsätzlich gilt für alle Raucherpausen, dass man sich ausstempelt und dass man keinen Anspruch auf Vergütung hat.
Darf auf Pausen verzichtet werden?
Es darf auf keinen Fall darauf verzichtet werden. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, jeden Angestellten zum Pausemachen anzuhalten. Dabei ist es egal, ob es festgelegte oder freigestellte Pausen gibt. Wichtig ist jedoch, dass die erste Pause spätestens nach sechs Stunden erfolgt und dass der Arbeitgeber darauf achtet, da ihm sonst Bußgelder drohen.
Ist es also nicht zulässig, durchzuarbeiten und eher nach Hause zu gehen?
Laut Gesetz ist das nicht möglich, dennoch wird es intern oft anders geregelt.
Darf ich in der Pause privat das Internet nutzen?
Im Grunde genommen ist es in der Mittagspause nicht erlaubt, da Computer oder Telefone Betriebsmittel vom Arbeitgeber sind und diese nur für Betriebstätigkeiten zur Verfügung stehen. Ausnahmen sind allerdings, wenn die private Internetnutzung ausdrücklich gestattet und geduldet wird oder wie Rechtsanwältin Dr. Wiebke Kiene es formuliert: „Was der Arbeitgeber sehenden Auges über längere Zeit akzeptiert, gilt als erlaubt.“
Bin ich in der Pausenzeit versichert?
Gesetzlich versichert ist jeder auf dem Weg zur und von der Arbeit sowie in der Mittagszeit auf dem direkten Weg zum Imbiss/Restaurant und zurück. Heißt also, man ist so lange geschützt, bis man beispielsweise die Restauranttür erreicht. Passieren Unfälle in den Gaststätten, gehören diese nicht mehr zu den Arbeitsunfällen. Das Gleiche gilt bei Abstechern z. B. zum Einkaufen.
Kann der Chef Mittagsschläfchen oder das Ausruhen am Arbeitsplatz verbieten?
In der Pause unterliegt man nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Man kann dann also machen, was man für richtig hält. Problematisch ist es aber, wenn es am Arbeitsplatz zu Kundenkontakten kommt. In diesem Fall kann die Geschäftsleitung verbieten, dass dort geschlafen wird, denn es geht schließlich um das Image des Unternehmens.
Ist es erlaubt, am Arbeitsplatz Besuch einzuladen?
Das Besucherrecht am Arbeitsplatz ist nicht gesetzlich festgehalten. Hierbei richtet es sich nach dem Hausrecht und der praktischen Handhabung des Arbeitgebers. Der kann entscheiden und anordnen, wer die Arbeitsräume betreten darf.
Müssen Pausenraum und Teeküche im Unternehmen vorhanden sein?
Die Arbeitsstättenverordnung sieht vor, dass jedes Unternehmen, das mehr als zehn Leute beschäftigt, einen Pausenraum haben muss. Auch Firmen, die zwar weniger Angestellte haben, aber bei denen Sicherheits- oder Gesundheitsgründe vorliegen, sind davon betroffen. Wenn die Büros allerdings vergleichbare Voraussetzungen mit einem Pausenraum bieten, ist kein Extraraum nötig. Eine Teeküche hingegen muss nicht zwingend vorhanden sein.
Ist man ohne Abmahnung kündbar, wenn man zu spät aus der Pause zurückkehrt?
Kündigungen aus diesem Grund sind ohne Weiteres nicht möglich. Bevor man wegen Zuspätkommens gekündigt wird, müssen erst einmal Abmahnungen erfolgen. Weiterhin hängt es davon ab, aus welchem Grund man zu spät kommt und ob es sich um Stunden oder Minuten handelt. Der Leitsatz „Nach drei Abmahnungen folgt die Kündigung“ stimmt also nicht, denn bei schwersten Pflichtverletzungen kann man auch ohne Abmahnung und sofort gekündigt werden. Andere Mitarbeiter werden wiederum erst nach mehr als drei Abmahnungen gekündigt.
Quelle:
news.de – Interview mit Arbeitsrechtlerin Dr. Wiebke Kiene
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