Arbeiten im Urlaub – erlaubt oder nicht?

02.09.2014 Tipps

Verzwickte Situation – der Chef ruft an, doch anstatt auf seinem Bürostuhl, sitzt man im Liegestuhl am Strand. Was ist zu tun? Soll man lieber dran gehen oder den Chef warten lassen? Schließlich ist Urlaub nun mal Urlaub – und keine Arbeitszeit. Wir klären auf:

Was ist erlaubt und was nicht?
Im Allgemeinen sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, auf die E-Mails und Anrufe ihres Chefs einzugehen. Aber es gibt Ausnahmen: Wenn ein absoluter Notfall eintrifft, was auch zur Existenzbedrohung des Unternehmens führen kann, muss ein Arbeitnehmer im Urlaub aktiv werden.

Ein Beispiel:
Wenn die einzige IT-Fachkraft im Unternehmen im Urlaub ist und sie alleinigen Zugang durch ein Passwort zum Zentralrechner besitzt, ist sie dazu verpflichtet im Urlaub auszuhelfen. Dies ist aber nur notwendig, wenn ohne dieses Passwort dringende und unvorhersehbare Arbeiten nicht erledigt werden können.

Das Gesetz
Nach der Rechtslage darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Urlaub gar nicht kontaktieren. Der Arbeitnehmer muss somit auch nicht erreichbar sein. Dies betrifft allerdings keine Extremfälle. Hier spricht das Bundesarbeitsgericht (NZA 2001, 100, 101) von „zwingende Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen“. Kleinigkeiten zählen hierbei jedoch nicht. Es müssten schon schwerwiegende Probleme eintreten, die zur Existenzbedrohung des Unternehmens führen können, die der Arbeitnehmer verhindern muss.

Die Realität
Der gesetzlich geregelte Urlaubsanspruch darf durch Betriebsvereinbarungen nur zugunsten des Arbeitnehmers verändert werden (vgl. § 13 BurlG). Laut einer Studie von lastminute.de arbeiten 50 % der Deutschen in ihrem Urlaub. Wieso verzichten so viele Arbeitnehmer auf ihre Rechte? Wenn der Arbeitnehmer im Urlaub nicht bereit ist, sofort an Ort und Stelle zu sein, wenn der Chef ruft, führt dies ggf. zu einem schlechten Eindruck beim Arbeitgeber. Bei beispielsweise einem Gespräch um eine Gehaltserhöhung, könnte der Arbeitnehmer evtl. schlechte Karten haben.

Was also tun?
Wenn die Gutmütigkeit des Arbeitnehmers von Kollegen oder vom Arbeitgeber ausgenutzt wird, sollte man handeln. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit den Kollegen oder Vorgesetzten zu suchen und genau über diese Situation zu sprechen.

 

Quelle:
Karriere.de