Let´s talk about cash, baby

Tipps

Ein Thema über das oft mehr geschwiegen als gesprochen wird: das liebe Geld. Deshalb wollen wir zwei Aspekte mal genauer unter die Lupe nehmen. Was genau waren nochmal vermögenswirksame Leistungen? Und was kann man machen, wenn es in der Ausbildung auf dem Konto leer aussieht?

Wie VL Azubis weiterhelfen kann
Über die Hälfte der Azubis lassen monatlich die Gelegenheit verstreichen, zusätzlich zu ihrer normalen Ausbildungsvergütung, Geld vom Arbeitgeber zu bekommen. Kurz gesagt, weil sie oft nicht genug über vermögenswirksame Leistungen (VL) wissen. Bei der VL kann der Arbeitgeber einen gewissen Anteil (max. 40 €, mind. 6 €) zum Bruttolohn freiwillig dazu geben. Dieser wird aber nicht ausgezahlt, sondern direkt angelegt. Dafür schließt du einen Sparvertrag mit der Bank deines Vertrauens ab. Meist wird über sechs Jahre angespart, im siebten Jahr ruht das Geld. Je nach Vertragsart kannst du danach über das Angesparte frei verfügen, oder es erfolgt eine Auszahlung. Hier gibt es unterschiedliche Varianten, über die du dich im Vorfeld informieren solltest, wie einen Bausparvertrag oder Fondsparen mit Aktien und Wertpapieren. Hier gilt: rechtzeitig in der Personalabteilung nachfragen und einen Anspruch prüfen.

BAB?!
Ja, richtig gehört. Auch die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Möglichkeit für Azubis, den Geldbeutel etwas aufzubessern. Falls die Ausbildungsvergütung so niedrig ist, dass du dadurch nicht deinen eigenen Lebensunterhalt finanzieren kannst und somit nur eine geringe Grundversorgung gegeben ist, besteht die Möglichkeit, BAB zu beantragen.
Voraussetzungen dafür sind beispielsweise, dass dein Ausbildungsberuf offiziell anerkannt ist. Schulische Ausbildungen werden nicht unterstützt. Auch deine Wohnsituation ist hierfür entscheidend. Ziehst du für deine Ausbildung extra von zu Hause um, ist das ebenfalls ein Kriterium für den Anspruch für BAB. Denn der Weg zur Arbeit wäre von deinem Elternhaus zu lang. Zusätzlich musst du für die Kosten einer eigenen Wohnung aufkommen, wenn du umziehst. Der Höchstbetrag für BAB liegt bei rund 723 Euro je Monat (Stand August 2020). Du musst es nicht zurückzahlen und dein Ausbildungsgehalt wird natürlich von diesem Betrag abgezogen, sodass du die Differenz ausgezahlt bekommst. Bedenke, dass sich das BAB je nach Ausbildungsjahr neu berechnet.

Nebenjob in Ausbildung
Eine weitere Option kann auch die Ausübung eines Nebenjobs zusätzlich zu deiner eigentlichen Ausbildung sein. Typische Jobs sind z. B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Besitzt du eine Trainerlizenz, darfst du Sportgruppen trainieren. Oder du kannst Schülernachhilfe geben. Solltest du die Zeit neben deiner Ausbildung dafür haben, kann das eine attraktive Zusatzbeschäftigung sein, die dir neue Berufserfahrungen geben kann. Sollte dies aber zu Stress führen, oder du merkst, dass du nicht mehr beides unter einen Hut bekommst, solltest du dir noch einmal Gedanken über deine Entscheidung machen.
Wichtig ist, dass der Nebenjob weniger Geld als dein Hauptberuf einbringt. Meist sind dies Jobs bis zu 450 Euro im Monat. Bedenke, dass du als Volljährige*r maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Ebenso entscheidend ist, dass der Nebenjob unbedingt bei deinem Chef bzw. deiner Chefin angemeldet ist. Sag also unbedingt Bescheid! Bei Einhaltung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen steht einem Zuschuss für dein Konto also nichts mehr im Weg.

 

Quellen:
Sparkasse.de
Ausbildungsstellen.de
Azubi.de